Jagdgenossenschaft Bliesen – JHV
Am Donnerstag, den 04.11.2021, findet um 19.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle in Bliesen die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bliesen statt.
Einlass zu dieser Versammlung ist ab 18.30 Uhr.
Jede Jagdgenossin / jeder Jagdgenosse ist zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Jagdgenossin / Jagdgenosse ist jeder nachweislich eingetragene Eigentümer von Grundbesitz im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bliesen. Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 19.10.2021 bis 02.11.2021 im Ortsvorsteherbüro offen und kann von jeder Jagdgenossin / jedem Jagdgenossen nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. (Ortsvorsteher Wolfgang Theis, 0157 889 887 56)
Wird eine Jagdgenossin / ein Jagdgenosse durch einen anderen Jagdgenossen vertreten, so ist eine schriftliche Vertretungsvollmacht in der Versammlung vorzulegen.
Anträge zur Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim kommissarischen Jagdvorsteher (OV Wolfgang Theis) eingereicht werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Annahme der Tagesordnung
3. Annahme der Sitzungsniederschrift 2020
4. Bericht des ehemaligen Jagdvorstehers Thomas Müller
5. Bericht des Kassenverwalters Günther Kraus
6. Aussprache über Tätigkeits- und Kassenbericht
7. Wahl eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Jagdvorstehers und des Kassenverwalters
9. Wahl des Jagdvorstehers, seiner beiden Stellvertreter, des Kassenverwalters und des Jagdgenossenschaftsausschusses und seiner Stellvertreter
10. Bestätigung eines Delegierten für die Vorstandsarbeit der VJE- Kreisgruppe St. Wendel
11. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021
12. Verschiedenes und Schlusswort.
Die Niederschrift der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bliesen vom 04.11.2021 liegt ab dem 09.11.2021 bis 23.11.2021 im Ortsvorsteherbüro (Haus Gillen) offen und kann von jeder Jagdgenossin / jedem Jagdgenossen nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. (Ortsvorsteher Wolfgang Theis, 0157 889 887 56)
Bitte um Beachtung der gültigen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Jeder Besucher muss den Nachwies (3G: geimpft, genesen oder getestet) vorlegen und sich in der Anwesenheitsliste eintragen.
Kreisstadt St. Wendel der Bürgermeister