Die Haftung des Vorstandes

Sitzungssaal Rathaus Marpingen

Zwar schränkt seit 2013 das Ehrenamtsstärkungsgesetz die Haftung der Mitglieder von Vereins- und Verbandsvorständen ein. Dennoch können sie, wie auch sonstige Vereinsmitglieder, schadensersatzpflichtig sein, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Wann…