Kostenloses Seminar für Vereine und Ehrenamtliche: „So behalten Sie Ihre Gemeinnützigkeit“
Ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung „gemeinnütziger“ Zwecke (§ 52 AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Worauf es für den Verein zum Erhalt der „Gemeinnützigkeit“ ankommt, vermittelt der Referent Rechtsanwalt Nessler in diesem Seminar.
Dazu bietet der Landkreis Sankt Wendel im Rahmen des Verbundprojekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ ein Seminar an: Donnerstag, 07. April, 18.00 bis 19.30 Uhr.
Rückfragen sind nach dem Vortrag möglich.
Zum einen bieten wir die Möglichkeit an, dieses Seminar vor Ort zu besuchen. Kommen Sie gerne ins Gästehaus Braunshausen, Peterbergstr. 40, 66620 Nonnweiler.
Alternativ kann an dem Vortrag in Form eines Online-Seminares teilgenommen werden.
Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt.
Anmeldungen: www.vereinsplatz-wnd.de/seminare, E-Mail: t.noack@lkwnd.de.